Bewertung der Sicherheit
Die Markteinführung eines kosmetischen Mittels auf dem EU-Markt ohne einen qualitativ hochwertigen Sicherheitsbewertungsbericht ist ein schwerwiegender Verstoß, der in der Regel zu einem Produktrückruf, erheblichen Geldstrafen und einer schweren Schädigung des Rufs der Kosmetikmarke führt.
Ein Sicherheitsbericht für kosmetische Mittel (Cosmetic Product Safety Report, CPSR) ist eine wesentliche Voraussetzung für die Markteinführung Ihres kosmetischen Mittels. Dank unserer Spezialisten erhalten Sie einen solchen Bericht in kürzester Zeit.
Ein Cosmetic Product Safety Report besteht aus den folgenden Elementen:
Teil A: Sicherheitsinformationen für kosmetische Mittel (Zusammensetzung, Reinheit, Expositionsberechnung)
Teil B: Sicherheitsbewertung des kosmetischen Mittels (Schlussfolgerung, Warnhinweise, Begründung, Genehmigung)
Teil A: Sicherheitsinformationen für kosmetische Mittel (Zusammensetzung, Reinheit, Expositionsberechnung)
Teil B: Sicherheitsbewertung des kosmetischen Mittels (Schlussfolgerung, Warnhinweise, Begründung, Genehmigung)
PRODUKTINFORMATIONSDATEI
Jedes kosmetische Mittel auf dem europäischen Markt benötigt eine Produktinformationsdatei (PIF). Dieses Dossier enthält alle Informationen über das Produkt, von der Herstellung bis zur Etikettierung. Die verantwortliche Person ist verpflichtet, die Produktakte für einen Zeitraum von zehn Jahren nach Inverkehrbringen der letzten Charge des Produkts aufzubewahren. Das PIF des Produkts muss im Falle einer Inspektion an der Adresse der für das Produkt verantwortlichen Person leicht zugänglich sein.
Jedes kosmetische Mittel auf dem europäischen Markt benötigt eine Produktinformationsdatei (PIF). Dieses Dossier enthält alle Informationen über das Produkt, von der Herstellung bis zur Etikettierung. Die verantwortliche Person ist verpflichtet, die Produktakte für einen Zeitraum von zehn Jahren nach Inverkehrbringen der letzten Charge des Produkts aufzubewahren. Das PIF des Produkts muss im Falle einer Inspektion an der Adresse der für das Produkt verantwortlichen Person leicht zugänglich sein.
Unter Notifizierung versteht man die Unterrichtung der zuständigen Behörden über die Absicht, ein kosmetisches Mittel auf dem europäischen Markt zu verkaufen. Alle kosmetischen Mittel sind notifizierungspflichtig. Auf dem EU-Markt erfolgt die Notifizierung über das CPNP-System (Cosmetic Products Notification Portal).
Zweck der Notifizierung ist es, die zuständigen Behörden darüber zu informieren, dass Sie beabsichtigen, ein kosmetisches Mittel auf dem europäischen Markt zu verkaufen, so dass die zuständigen Behörden wissen, an wen sie sich wenden müssen, wenn sie Fragen zu dem kosmetischen Mittel haben oder es kontrollieren wollen.