Auftragnehmer: MPR Labs Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością, eingetragen in der ul. Kosynierów Gdyńskich 50, 93-357 Łódź, Inhaber der Steueridentifikationsnummer 7282856967, eingetragen im Landesgerichtsregister unter der Nummer 0000933485, Inhaber der REGON-Nummer 520475597, Inhaber des Stammkapitals in Höhe von 30.000,00 PLN, voll eingezahlt, im Folgenden Auftragnehmer genannt.

Auftraggeber: Dies ist das Unternehmen oder die Person, die als unmittelbarer Empfänger dieses Angebots gilt. Das Angebot kann in elektronischer oder in Papierform abgegeben werden. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die im Angebot enthaltenen Informationen auf der Grundlage des Gesetzes zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs vom 16. April 1993 (GBl. 1993 Nr. 47, Pos. 211, in der geänderten Fassung) vertraulich zu behandeln, nachstehend Auftraggeber oder Kunde genannt.

Angebot: Ein Dokument, das dem Auftraggeber auf Papier oder elektronisch übermittelt wird und folgende Angaben enthält: Angaben des Auftraggebers, Bezeichnung der Dienstleistung, Kosten der Dienstleistung, Angebotsnummer, Datum des Angebots, Ablaufdatum des Angebots.

Bestellformular: Ein Dokument, das folgende Informationen enthält: Informationen über den Auftraggeber, Informationen über den Auftragnehmer, Informationen über das Datum der Bestellung, Informationen über den Umfang der Dienstleistung, die eine eindeutige Zuordnung zu einem Artikel des Angebots ermöglichen

Dienstleistung: ein Produkt oder eine Dienstleistung, die als separater Punkt im Angebot enthalten ist. Als Dienstleistung gilt auch die Information, die in der elektronischen Kommunikation zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber in Form einer nebeneinander stehenden Erklärung dargestellt wird: „Name der Dienstleistung” - „Kosten der Dienstleistung”.

 

§1 Dienstleistungsvertrag

(1) Die Erteilung eines Auftrages und damit der Abschluss eines Vertrages über die Erbringung einer Dienstleistung gilt als verbindlich:

  1. Vorlage eines Angebots durch den Auftraggeber mit einer klaren Angabe der zu erbringenden Leistungen,
  2. Einreichung eines Bestellformulars durch den Auftraggeber mit Angaben zum Auftraggeber, dem Datum der Bestellung und Informationen zur eindeutigen Identifizierung der Dienstleistung,
  3. Übermittlung des unterzeichneten Dienstleistungsvertrags.

(2) Mit dem Absenden einer Bestellung erklären Sie, dass Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen kennen und akzeptieren.

3 Die Bestätigung der Leistung durch den Auftragnehmer ist zum Zeitpunkt der Leistung verbindlich:

  1. Senden Sie die Genehmigung per E-Mail von der E-Mail-Adresse unter der Domäne „mpr-labs.com”.”
  2. Unterzeichnung des Dienstleistungsvertrags.

4 Alle zusätzlichen Informationen, die nicht im Angebot erwähnt sind, in Form von Ratschlägen oder Meinungen, sind als unverbindliche Vorschläge zu betrachten, die nicht Gegenstand einer offiziellen Mitteilung des Auftragnehmers sind.

(5) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Leistungen erforderlichen Angaben zu machen. Mit der Übermittlung der Informationen erklärt er gleichzeitig, dass diese zum Zeitpunkt der Übermittlung wahrheitsgemäß sind und er das Recht hat, diese zu verbreiten. Stellt der Auftraggeber die erforderlichen Informationen nicht zur Verfügung, hat der Auftragnehmer das Recht, den Vertrag über die Erbringung der Leistungen mit sofortiger Wirkung zu kündigen.

6 Im Falle einer Störung der Kommunikation mit dem Auftraggeber (darunter ist zu verstehen: Nichtbeantwortung der für die Kommunikation angegebenen Telefonnummer, Nichtbeantwortung per E-Mail an die allgemein als offiziell geltende oder in der offiziellen Kommunikation des Auftraggebers angegebene E-Mail-Adresse), die sich unmittelbar auf den Zeitpunkt der Leistungserbringung auswirkt, kann der Auftraggeber keine Rechte im Zusammenhang mit der Verlängerung der Leistungserbringung geltend machen.

(7) Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die Leistungen an Unterauftragnehmer zu vergeben und ist damit für deren Qualität und Zuverlässigkeit verantwortlich.

8 Prüfberichte dürfen ohne schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers nicht vervielfältigt werden.

(9) Der Auftragnehmer kann Aufträge, die nicht dem Leistungsumfang entsprechen, ablehnen.

(10) Nach Beendigung des Auftrags übermittelt der Auftragnehmer dem Auftraggeber den Untersuchungsbericht auf elektronischem Wege. Auf schriftliches Verlangen des Auftraggebers,

Der Auftragnehmer kann den Forschungsbericht auf dem Postweg übermitteln.

(11) Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer vor Beginn der Leistung auf mögliche Gefahren bei der Ausführung des Auftrages, d.h. auf das Vorhandensein von gefährlichen, giftigen Stoffen, auch im Hinblick auf die Gesundheit der Mitarbeiter des Auftragnehmers, hinzuweisen.

(12) Die Frist für die Erbringung der Leistung wird vom Auftragnehmer in jedem Einzelfall festgelegt. Bei den Angaben im Angebot handelt es sich um eine Schätzung des Zeitraums, die nicht als verbindliche Auskunft anerkannt wird.

13 Der Auftraggeber hat das Recht, innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Ergebnisse zum Untersuchungsbericht Stellung zu nehmen.

 

§2 Einreichung von Material zur Prüfung

(1) Die Proben für die Prüfung werden dem Auftragnehmer auf Kosten des Auftraggebers geliefert.

(2) Das Risiko einer Beschädigung der zur Prüfung angelieferten Proben geht zu Lasten des Auftraggebers.

(3) Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die Proben länger als 2 Wochen nach Beendigung der Prüfungen aufzubewahren.

 

§3 Zahlungen

(1) Der Auftragnehmer stellt nach Fertigstellung der Leistung eine Umsatzsteuerrechnung aus. Die Umsatzsteuerrechnungen werden mit einer Zahlungsfrist von 14 Tagen ausgestellt, sofern der Auftraggeber mit dem Auftragnehmer nichts anderes vereinbart.

(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die ausgestellte Umsatzsteuerrechnung fristgerecht durch Überweisung auf das angegebene Konto zu begleichen.

(3) Als Tag der Zahlung gilt das Datum der Gutschrift auf dem Bankkonto des Auftragnehmers. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des Höchstsatzes zu berechnen.

4 Die Preise für die Leistungen werden auf der Grundlage des vom Auftragnehmer abgegebenen Angebots individuell mit dem Auftraggeber festgelegt.

(5) Für zusätzliche Tätigkeiten, die nicht im Auftrag angegeben sind, aber auf Wunsch des Auftraggebers während der Durchführung des Auftrages ausgeführt werden, kann der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein zusätzliches Honorar in Rechnung stellen.

(6) Kann der Auftrag aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, ganz oder teilweise nicht ausgeführt werden, so hat der Auftragnehmer Anspruch auf Zahlung des Betrages für die tatsächlich erbrachte Leistung.

7 Alle Kosten der Reklamation des Unternehmers gehen zu Lasten des Bestellers.

(8) Das zuständige Gericht ist das Gericht am Sitz des Auftragnehmers.

 

§4 Verantwortung

(1) Der Auftragnehmer haftet nicht für die teilweise oder vollständige Nichterfüllung des Auftrags aufgrund von Ursachen, die er nicht zu vertreten hat.

(2) Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die dem Auftraggeber durch die Ausführung des Auftrages entstehen.

3 Die Verantwortung für die Einreichung von Material zur Prüfung und für etwaige Verluste, die im Rahmen der Dienstleistung entstehen, trägt der Kunde.

 

§5 Geistiges Eigentum

(1) Der Auftragnehmer erklärt, dass er über alle Rechte an den von ihm vorgelegten Berichten, Analysen, Unterlagen analytischer oder forschungsbezogener Art verfügt.

(2) Alle wirtschaftlichen Rechte an Berichten, Analysen, Unterlagen analytischer oder forschungsbezogener Art gehen mit der Bezahlung der Dienstleistung auf den Auftraggeber über.

 

§6 Schlussbestimmungen

(1) In Angelegenheiten, die in den AGB nicht geregelt sind, gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.

(2) Im Falle von Streitigkeiten verpflichten sich die Parteien, diese gütlich beizulegen.

Der Auftragnehmer übernimmt die volle Verantwortung für die entwickelten Materialien. Die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Daten, Informationen und Forschungsergebnisse werden vertraulich behandelt.

Die Werte in Euro werden auf der Grundlage des Wechselkurses der Polnischen Nationalbank am Tag der Abgabe des Angebots angegeben. Aktuelle durchschnittliche Wechselkurse von Fremdwährungen in PLN gemäß § 2 Punkte 1 und 2 des Beschlusses Nr. 51/2002 des Vorstands der Polnischen Nationalbank vom 23. September 2002 über die Methode zur Berechnung und Bekanntgabe der aktuellen Wechselkurse von Fremdwährungen (Amtsblatt der Polnischen Nationalbank von 2017, Punkt 15).

(5) Die vorstehenden Allgemeinen Leistungsbedingungen (ALB) gelten für Labor-, Dokumentations-, Beratungs- und Schulungsleistungen, die der Auftragnehmer aufgrund eines erteilten Auftrages oder eines geschlossenen Vertrages für den Auftraggeber erbringt.

(6) Änderungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und gelten nur für den von den Parteien festgelegten Leistungsumfang und treten mit dem Datum des Vertragsabschlusses mit dem Auftraggeber in Kraft.