Eintragung eines kosmetischen Mittels beim CPNP
In der Europäischen Union gibt es ein einheitliches Regelwerk für die Registrierungs- und Meldepflichten für kosmetische Mittel. Für alle Länder der Europäischen Union gilt die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009, in der alle Anforderungen in Bezug auf zulässige Bestandteile, Produktkennzeichnung, Prüfung und Dokumentation festgelegt sind. Der gesamte Prozess der Registrierung eines kosmetischen Mittels lässt sich daher in die sechs unten beschriebenen Phasen unterteilen. Diese entscheiden darüber, ob ein Produkt legal registriert und in der Gemeinschaft verfügbar gemacht werden kann und ob das Produkt ein Risiko für die Verbraucher darstellt.
- Zu beurteilen, ob die verwendeten Bestandteile, die Art der Anwendung und die Verpackung den europäischen Anforderungen entsprechen und unter die Definition eines kosmetischen Mittels fallen. Diese Informationen sind in der oben erwähnten Verordnung Nr. 1223/2009 zu finden;
- Festlegung des erforderlichen Forschungsumfangs für das Produkt. Dies geschieht auf der Grundlage der Bewertung der Marketingaussagen und -anforderungen des Produkts durch einen Spezialisten auf der Grundlage der Produktform;
- Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen und Vorbereitung des Produkts für die Einreichung. Die Liste der erforderlichen Unterlagen wird in der Regel vom Sicherheitsbewerter zur Verfügung gestellt, der den Sicherheitsbewertungsbericht erstellen wird;
- Erstellung eines Berichts über die Sicherheitsbewertung kosmetischer Mittel (CPSR). Dabei handelt es sich um ein Dokument, in dem ein Spezialist mit nachgewiesenen Qualifikationen und Kenntnissen (Sicherheitsbewerter) die Übereinstimmung des Produkts mit den geltenden Rechtsvorschriften bewertet und die Sicherheit des Produkts definiert;
- Meldung eines kosmetischen Mittels im Cosmetic Product Notification Portal (CPNP). Die Meldung wird von einer Person vorgenommen, die über die erforderlichen Kenntnisse verfügt und Zugang zum Konto des Unternehmens im Portal hat;
- In Polen ist die staatliche Sanitärinspektion die Stelle, die das ordnungsgemäße Inverkehrbringen eines kosmetischen Mittels überwacht. Sie kann das Unternehmen auffordern, die Übereinstimmung der Dokumentation und der Tests zu überprüfen.
Der Prozess der Markteinführung eines neuen kosmetischen Mittels kann kompliziert sein, und es lohnt sich, auf das Wissen und die Erfahrung von Fachleuten in diesem Bereich zurückzugreifen. Die lokalen Gesetze eines jeden Landes können bestimmte Bereiche der Regulierung kosmetischer Produkte individuell beeinflussen.
Kosmetische Deklaration
Unter Notifizierung versteht man die Unterrichtung der zuständigen Behörden über die Absicht, ein kosmetisches Mittel auf dem europäischen Markt zu verkaufen. Alle kosmetischen Mittel sind notifizierungspflichtig. Auf dem EU-Markt erfolgt die Notifizierung über das CPNP-System (Cosmetic Products Notification Portal).
Zweck der Notifizierung ist es, die zuständigen Behörden darüber zu informieren, dass Sie beabsichtigen, das kosmetische Mittel auf dem europäischen Markt zu verkaufen, so dass die zuständigen Behörden wissen, an wen sie sich wenden müssen, wenn sie Fragen zu dem kosmetischen Mittel haben oder es kontrollieren wollen.
Was regelt die Kosmetikverordnung 1223/2009 der Europäischen Union?
Die Kosmetikverordnung 1223/2009 legt Regeln für die Sicherheit von Kosmetika fest, die in der Europäischen Union auf den Markt gebracht werden. Sie legt Anforderungen an die Zusammensetzung, Kennzeichnung, Prüfung und Registrierung kosmetischer Mittel fest, um ihre Sicherheit für die Verbraucher zu gewährleisten.
Wie läuft die Registrierung eines kosmetischen Mittels in der Europäischen Union ab?
Die Registrierung eines kosmetischen Mittels in der Europäischen Union beinhaltet die Einreichung des Produkts beim Zentralen Kosmetikregister (CPNP), bevor es auf den Markt gebracht wird. Dies erfordert die Bereitstellung detaillierter Informationen über die Zusammensetzung, Sicherheit und Kennzeichnung des Produkts.
Was ist CPNP und warum ist es für Kosmetika wichtig?
Das CPNP (Cosmetic Product Notification Portal) ist ein webbasiertes System, in dem Hersteller von Kosmetika ihre Produkte melden müssen, bevor sie in der EU in Verkehr gebracht werden. Es sammelt Daten über Kosmetika, damit deren Sicherheit überwacht und die Einhaltung der Vorschriften gewährleistet werden kann.
Was regelt die Verordnung 655/2013 der Europäischen Kommission?
Die Verordnung 655/2013 betrifft die Kennzeichnungsvorschriften für kosmetische Mittel in der Europäischen Union, einschließlich der Anforderungen an die Klarheit, Genauigkeit und Zuverlässigkeit der den Verbrauchern bereitgestellten Informationen.
Wofür steht REACH und was bedeutet es für Kosmetika?
REACH (Registration, Evaluation, Authorisation, and Restriction of Chemicals) ist eine EU-Verordnung, die die Verwendung von chemischen Stoffen regelt. Sie gilt auch für die Kosmetikindustrie und gewährleistet, dass die in Kosmetika verwendeten Chemikalien für Mensch und Umwelt sicher sind.
Welche Regelungen enthält die Verordnung 2020/828 der Europäischen Kommission?
Die Verordnung 2020/828 befasst sich mit den in Kosmetika verwendeten Bestandteilen, insbesondere mit den Beschränkungen für die Verwendung bestimmter Chemikalien, um deren Sicherheit und die Einhaltung der EU-Anforderungen zu gewährleisten.
Kann THC in Kosmetika verwendet werden?
THC (Tetrahydrocannabinol) ist ein psychoaktiver Inhaltsstoff von Cannabis, der in einigen Kosmetika verwendet werden kann, allerdings nur in sehr geringen Mengen, da er Nebenwirkungen wie Verhaltensänderungen oder Hautreaktionen hervorrufen kann. In Kosmetika ist THC meist verboten oder nur in minimalen Konzentrationen erlaubt.