Auftragnehmer: MPR Labs Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragen in der ul. Kosynierów Gdyńskich 50, 93-357 Łódź, mit der Steueridentifikationsnummer 7282856967, eingetragen im Landesgerichtsregister unter der Nummer 0000933485, mit der REGON-Nummer 520475597, mit einem Stammkapital von 30.000,00 PLN, voll eingezahlt, im Folgenden Auftragnehmer genannt.
Kunde: Dies ist ein Unternehmen oder eine Privatperson, die als direkter Empfänger dieses Angebots verstanden wird. Das Angebot kann in elektronischer oder in Papierform eingereicht werden. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die im Angebot enthaltenen Informationen gemäß dem Gesetz vom 16. April 1993 über die Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs (Gesetzblatt von 1993, Nr. 47, Pos. 211, in der geänderten Fassung) vertraulich zu behandeln, im Folgenden Auftraggeber oder Kunde genannt.
Angebot: Ein Dokument, das dem Kunden in Papier- oder elektronischer Form zur Verfügung gestellt wird und folgende Angaben enthält: Daten des Kunden, Bezeichnung der Dienstleistung, Kosten der Erbringung der Dienstleistung, Angebotsnummer, Angebotsdatum, Gültigkeitsdatum des Angebots.
Bestellformular: Ein Dokument, das folgende Angaben enthält: Informationen über den Auftraggeber, Informationen über den Auftragnehmer, Informationen über das Datum der Auftragserteilung, Informationen über den Umfang der Dienstleistung, die eine eindeutige Zuordnung zu den im Angebot aufgeführten Posten ermöglichen
Dienstleistung: Ein Produkt oder eine Dienstleistung, das/die im Angebot als separate Position enthalten ist. Informationen, die in der elektronischen Kommunikation zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber in Form einer nebeneinander stehenden Zusammenfassung dargestellt werden: “Name der Dienstleistung” - “Kosten der Dienstleistung”, wird ebenfalls als Dienstleistung betrachtet.
§1 Dienstleistungsvertrag
Für die Erteilung eines Auftrages und damit für das Zustandekommen eines Dienstleistungsvertrages gelten die folgenden Bestimmungen als verbindlich:
a) Übermittlung des Angebots durch den Kunden mit einer klaren Angabe der zu erbringenden Leistungen,
b) Zusendung des Bestellformulars durch den Kunden mit den Daten des Kunden, dem Datum der Bestellung und Informationen, die eine eindeutige Identifizierung der Dienstleistung ermöglichen,
c) Übermittlung eines unterzeichneten Vertrags für die Dienstleistung.
(2) Die Erteilung eines Auftrags ist gleichbedeutend mit einer Erklärung der Kenntnisnahme und Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(3) Die Bestätigung der vom Auftragnehmer erbrachten Leistung ist verbindlich, wenn:
a) Zusendung der Annahme per E-Mail von der E-Mail-Adresse unter der Domain “mpr-labs.com”.”
b) Unterzeichnung eines Vertrags über die Erbringung der Dienstleistung.
4 Alle zusätzlichen Informationen, die nicht im Angebot aufgeführt sind, in Form von Ratschlägen, Vorschlägen oder Meinungen, sollten als unverbindliche Vorschläge behandelt werden, die nicht Gegenstand der offiziellen Ankündigung des Auftragnehmers sind.
(5) Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen. Mit der Bereitstellung von Informationen erklären Sie auch, dass diese zum Zeitpunkt der Übermittlung wahr sind und dass Sie die Rechte haben, diese zu verbreiten. Stellt der Auftraggeber die erforderlichen Informationen nicht zur Verfügung, hat der Auftragnehmer das Recht, den Dienstleistungsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
6. Im Falle von Kommunikationsschwierigkeiten mit dem Kunden (d.h. Nichtbeantwortung der für die Kommunikation angegebenen Telefonnummer, Nichtbeantwortung einer E-Mail an eine allgemein als offiziell geltende oder in der offiziellen Kommunikation des Kunden angegebene E-Mail-Adresse), die sich unmittelbar auf den Zeitpunkt der Erbringung der Dienstleistung auswirken, kann der Kunde keine Rechte in Bezug auf die Verlängerung der Dienstleistung geltend machen.
7 Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Unteraufträge für die Dienstleistungen zu vergeben und ist somit für deren Qualität und Zuverlässigkeit verantwortlich.
8. Prüfberichte dürfen ohne schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers nicht vervielfältigt werden.
9. Der Auftragnehmer kann die Ausführung von Aufträgen ablehnen, die mit dem Leistungsumfang nicht vereinbar sind.
10. Nach Beendigung des Auftrags stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber einen Prüfbericht auf elektronischem Wege zur Verfügung. Auf schriftliches Verlangen des Auftraggebers,
Der Auftragnehmer kann den Prüfbericht auf dem Postweg einreichen.
11. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer vor Beginn der Leistung auf mögliche Gefahren im Zusammenhang mit der Auftragsausführung, d.h. auf das Vorhandensein von gefährlichen und giftigen Stoffen, auch für die Gesundheit der Mitarbeiter des Auftragnehmers, hinzuweisen.
12. Die Frist für die Erbringung der Dienstleistung wird jedes Mal vom Auftragnehmer individuell festgelegt. Bei den im Angebot gemachten Angaben handelt es sich um einen geschätzten Zeitraum, der nicht als verbindliche Auskunft anerkannt wird.
13 Der Kunde hat das Recht, innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Ergebnisse Kommentare zum Prüfbericht abzugeben.
§2 Einreichung von Material für die Forschung
Die Proben zur Prüfung werden auf Kosten des Auftraggebers an das Büro des Auftragnehmers geliefert.
(2) Der Auftraggeber trägt das Risiko der Beschädigung der zur Prüfung angelieferten Proben.
3. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Proben länger als 2 Wochen nach Abschluss der Prüfungen aufzubewahren.
§3 Zahlungen
(1) Der Auftragnehmer stellt nach Erbringung der Leistung eine Umsatzsteuerrechnung aus. Rechnungen mit Mehrwertsteuer werden mit einer Zahlungsfrist von 14 Tagen ausgestellt, es sei denn, der Auftraggeber hat mit dem Auftragnehmer etwas anderes vereinbart.
(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die ausgestellte Umsatzsteuerrechnung fristgerecht innerhalb der angegebenen Frist durch Überweisung auf das angegebene Konto zu begleichen.
Als Tag der Zahlung gilt der Tag, an dem der Auftragnehmer die Gutschrift auf dem Bankkonto vornimmt. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers hat der Auftragnehmer das Recht, Höchstzinsen zu berechnen.
(4) Die Preise für die Dienstleistungen werden individuell mit dem Auftraggeber auf der Grundlage des vom Auftragnehmer vorgelegten Angebots vereinbart.
(5) Für zusätzliche, nicht im Auftrag angegebene Tätigkeiten, die auf Wunsch des Auftraggebers während der Auftragsausführung durchgeführt werden, kann der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein zusätzliches Honorar berechnen.
Ist es aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, nicht möglich, den Auftrag ganz oder teilweise auszuführen, so hat der Auftragnehmer Anspruch auf Zahlung des geschuldeten Betrages für die tatsächlich erbrachte Leistung.
(7) Alle Kosten der Verfolgung von Ansprüchen des Auftragnehmers gehen zu Lasten des Auftraggebers.
8 Das zuständige Gericht ist das Gericht am Sitz des Auftragnehmers.
§4 Haftung
Der Auftragnehmer haftet nicht für die teilweise oder vollständige Nichterfüllung des Auftrags aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat.
(2) Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die dem Auftraggeber durch die Ausführung des Auftrages entstehen.
Die gesamte Haftung für die Übermittlung von Prüfmaterial und für etwaige Verluste, die während der Erbringung der Dienstleistung entstehen, trägt der Kunde.
§5 Geistiges Eigentum
(1) Der Auftragnehmer erklärt, dass er über alle Rechte an den von ihm erstellten Berichten, Analysen und Analyse- bzw. Forschungsunterlagen verfügt.
2. alle Eigentumsrechte an Berichten, Analysen, Analyse- oder Forschungsunterlagen mit der Bezahlung der Dienstleistung auf den Kunden übertragen werden.
§6 Schlussbestimmungen
In Angelegenheiten, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht geregelt sind, gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.
2 Die Parteien verpflichten sich, etwaige Streitigkeiten gütlich beizulegen.
Der Auftragnehmer übernimmt die volle Verantwortung für die entwickelten Materialien. Die vom Auftraggeber oder dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Daten, Informationen und Testergebnisse werden vertraulich behandelt.
Die Werte in Euro sind auf der Grundlage des Wechselkurses der Polnischen Nationalbank am Tag der Abgabe des Angebots angegeben. Aktuelle durchschnittliche Wechselkurse von Fremdwährungen in PLN gemäß § 2 Punkte 1 und 2 des Beschlusses Nr. 51/2002 des Vorstands der Polnischen Nationalbank vom 23. September 2002 über die Methode zur Berechnung und Bekanntgabe der aktuellen Wechselkurse (Gesetzblatt der Polnischen Nationalbank von 2017 .Punkt 15).
5. Die vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Labor-, Dokumentations-, Beratungs- und Schulungsleistungen, die der Auftragnehmer aufgrund eines erteilten Auftrages oder eines geschlossenen Vertrages für den Auftraggeber erbringt.
6 Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform und betreffen nur den von den Parteien festgelegten Leistungsumfang und treten am Tag des Vertragsabschlusses mit dem Kunden in Kraft.
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